Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Sowie auch sozialrechtliche und mitbestimmungsrechtliche Angelegenheiten.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
  • Arbeitgeber: alle arbeitsrechtliche Fragen wie zB. Betriebsorganisation, Personalmanagment, Organisation etc.
  • Arbeitnehmer: alle arbeitsrechtliche Fragen wie zB. Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Mobbing,Urlaub, Teilzeit etc.

 

 

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